§ 1 Name und Sitz
Der Verein führt den Namen „Förderverein der
Gemeinschaftsgrundschule Dyckburg-Gelmer e.V.“ Er soll in das
Vereinsregister eingetragen werden.
Sitz des Vereins ist Münster.
§ 2 Zweck
Unterstützung der Zielsetzung und Arbeit der Schule.
Mithilfe bei der Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Schule.
Unterstützung der Schüler in sozialer Hinsicht.
Förderung der Zusammenarbeit zwischen Schule, Eltern und
Freunden der Schule.
§ 3 Gemeinnützigkeit
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar
gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte
Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig
und verfolgt nicht eigennützige Zwecke. Mittel des Vereins
dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
Die Mitglieder erhalten keine Zuwendung aus Mitteln des Vereins.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins
fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung
begünstigt werden.
§ 5 Mitgliedschaft
Mitglied des Vereins kann jede natürliche oder juristische
Person werden, die bereit ist, die Zwecke des Vereins zu
fördern.
Über den Erwerb der Mitgliedschaft, die schriftlich zu
beantrage ist, entscheidet der Vorstand.
Die Mitgliedschaft endet durch schriftliche Austrittserklärung
gegenüber dem Vorstand, die nur zum Ende eines Kalenderjahres
möglich ist, mit dem Tod eines Mitglieds, durch Ausschluss aus
dem Verein
§ 9 Mitgliedsbeiträge
Die Mitgliedsbeiträge sind Jahresbeiträge und jeweils am 1.
Januar eines Jahre in voraus fällig. Über die Höhe des
Jahresbeitrags entscheidet die Mitgliederversammlung.
Der Vorstand kann in begründeten Fällen Mitglieder den Beitrag
ganz oder teilweise erlassen
§ 10 Auflösung des Vereins
und Anfall des Vereinsvermögens
Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins fällt das
Vermögen des Vereins an die Stadt Münster, die es unmittelbar
und ausschließlich zur Förderung ihrer Grundschulen zu
verwenden hat. |